Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken

Kontakt

Nehmen Sie die Rechtsberatung unseres Fachanwaltes zu allen Themen des Arbeitsrechts in Anspruch.

Unser Büro in Saarbrücken können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:30 Uhr unter folgendem Kontakt erreichen:

Dr. Bugla Rechtsanwalts AG
Kanzlei Saarbrücken

Julian Bauer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nauwieserstraße 35
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 (0)681 / 96 59 37 40

julian.bauer@bugla-anwaelte.de

Die Kanzlei Dr. Bugla ist mit ihrem Standort in Saarbrücken insbesondere auf das Arbeitsrecht spezialisiert.
Rechtsanwalt Julian Bauer berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber
zu folgenden arbeitsrechtlichen Themen:

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist Ausgangspunkt und Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, in dem die Bedingungen und Garantien für die Beschäftigung, sowie die Pflichten und Verbindlichkeiten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers festgelegt sind.

Arbeitsverträge können die Rechte der Arbeitnehmer erheblich beeinflussen. Die Bedingungen für Probezeiten, Kündigung, vertraglicher Einsetzbarkeit, Einschränkungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Prämien und Höhe von Abfindungen können für Mitarbeiter auf jeder Ebene ein heikles Thema sein.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Bedeutung bestimmte Begriffe oder ein bestimmter Abschnitt haben kann, ist es häufig ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der eine Expertise im Arbeitsrecht hat.

Wir beraten darüber hinaus regelmäßig Führungskräfte zu vertraglichen Fragen im Zusammenhang mit ihrem Eintritt ins Unternehmen oder ihrem Ausscheiden oder zu den rechtlichen Konsequenzen bei Beförderungen.

Selbstverständlich gestalten wir auch Arbeitsverträge für Unternehmen, nebst Bonusvereinbarungen, Dienstwagenrichtlinie, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Geheimhaltungsvereinbarungen, Datenschutzerklärungen, etc.

Kündigung und Kündigungsschutz

Besonders viel Erfahrung besitzen wir bei Kündigungsschutzklagen bzw. Kündigungsschutzprozessen sowie bei Verfahren im Rahmen der Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen.

Der Verlust eines Arbeitsplatzes ist häufig eine emotional aufgeladene und existentiell schwierige Situation. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht möchte Julian Bauer sicherstellen, dass Sie den bestmöglichen rechtlichen Rat erhalten und jederzeit wissen, wie Sie am besten vorgehen.

In einigen Fällen genügt möglicherweise eine persönliche Beratung in unserem Büro in Saarbrücken, um ein vorhandenes Abfindungspaket zu verbessern. In anderen Situationen benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine Vertretung vor Gericht, einschließlich einer Kündigungsklage. Für beide Fälle sind wir an Ihrer Seite.

Aber auch die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung von Unternehmen hat häufig Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse. Unsere Beratung setzt genau hier an und hilft Ihnen, arbeitsrechtliche Aspekte bei Ihren Unternehmensentscheidungen mit zu berücksichtigen. Das Arbeitsrecht enthält hauptsächlich Arbeitnehmerschutzrechte, so dass Arbeitgeber vor Gerichten häufig einen schweren Stand haben. Um eine personelle Maßnahme durchzusetzen werden sich Rechtsstreitigkeiten daher selten vermeiden lassen. Wir bringen Sie durch klare Handlungsempfehlungen kurzfristig in aussichtsreiche Verhandlungspositionen, so dass Sie agieren können und nicht auf den gerichtlichen Erfolg vertrauen müssen.

Kollektivrechtliche Beratung

In vielen Unternehmen sind Arbeitnehmervertretungen organisiert, häufig in Form von Betriebsräten. Die Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte kann Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens sein. Aber auch der Umgang zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ist nicht selten konfliktbeladen.

Wir vertreten sowohl Betriebsräte bei der Durchsetzung und Gestaltung Ihrer Rechte als auch die Unternehmensführung bei Fragen zum Umgang mit den kollektivrechtlichen Verpflichtungen.

Urlaub und Mehrarbeit

Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt ausgehend von einer 6-Tage-Woche 24 Werktage. Weitere Regelungen werden im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Das Urlaubsrecht unterliegt aufgrund einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen, auch auf europäischer Ebene, einem stetigen Wandel.

In diesem Zusammenhang ergeben sich häufig Fragen, zu denen wir Sie gerne beraten:

  • Verfallen Urlaubstage im Krankheitsfall?
  • Verfällt mein Urlaub, wenn er nicht erteilt wurde?
  • Was passiert, wenn mein Urlaub widerrufen wurde?
  • Wann hat man ein Recht auf Urlaubsabgeltung?
  • Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit?
  • Wann muss ich meinen Urlaub spätestens nehmen?

Abmahnung

Wurden Sie abgemahnt oder wollen selbst eine Abmahnung aussprechen?

Dann können wir Ihnen helfen, die bestmögliche Strategie zu entwickeln und etwaige Unstimmigkeiten zu beseitigen. Wir beraten Sie, welche Formalien zu beachten sind und ob eine Abmahnung rechtswirksam ist.
Hier bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die wir gerne für Sie prüfen. In diesem Zusammenhang können wir klären, ob ein Vorgehen gegen eine Abmahnung überhaupt notwendig ist.

Als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sollten Sie grundsätzlich darauf achten, den Vorgang gründlich zu dokumentieren und Beweise zu sichern, um bei einer möglichen Klage Ihren Standpunkt untermauern zu können.


Julian Bauer und Team

Team Arbeitsrecht