Authentische Rezensionen gefordert: Amazon setzt sich gegen Anbieter bezahlter Produktbewertungen durch

Wer im Internet handelt, weiß: Gute Rezensionen sind Gold wert. Die Folge sind Anbieter, die diesen Fakt in bare Münze verwandeln wollen und entsprechend gute Bewertungen verkaufen. Dass dieses Vorgehen nicht folgenlos bleiben kann, zeigt der Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG), in dem sich Amazon gegen diese Praxis wehrte.

Ein Unternehmen bot Amazon-unabhängigen Verkäufern – sogenannten Drittanbietern – die Erstellung und Veröffentlichung von Kundenrezensionen gegen Entgelt an. Dazu gehörte auf Wunsch ein Tester, der das über die Plattform erworbene Produkt bewertet und es (ggf. gegen Zahlung eines Eigenanteils) behalten darf. Danach wurde die Rezension automatisch bei Amazon eingestellt. Das wollte sich man sich dort jedoch nicht gefallen lassen, sondern erwartete, dass auf solche bezahlten Kundenrezensionen hingewiesen wird. Schließlich klagte Amazon.

Die Richter des OLG verboten dem beklagten Unternehmen auch tatsächlich, auf Amazon.de „gekaufte“ Kundenrezensionen zu veröffentlichen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Rezensionen entgeltlich beauftragt wurden. Denn Verbraucher erwarten zwar nicht unbedingt objektive, aber zumindest authentische und nicht gekaufte Rezensionen.

Hinweis: Amazon kann nach diesem Beschluss verlangen, dass Drittanbieter auf der Plattform „Amazon.de“ ihre Produkte nicht mit gekauften Bewertungen bewerben, ohne dass diese gekauften Kundenrezensionen als solche entsprechend kenntlich gemacht werden.Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.02.2019 – 6 W 9/19

zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 06/2019)