Gerichtliche Kontrolle genügt: Bestellung einer Ergänzungspflegerin für den Vertragsabschluss mit Minderjährigen nicht erforderlich
Eltern haben die elterliche Sorge für ihre minderjährigen Kinder. Diese besteht sowohl aus der Personen- als auch aus der Vermögenssorge und sie üben diese elterliche Sorge weitestgehend kontrollfrei aus. Dass es aber auch hier Grenzen gibt, zeigt der folgende Fall des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein Landwirt war verheiratet und hatte zwei 2007 und 2011 geborene Kinder.…