Kein Mitbestimmungsrecht: Betriebsrat bleibt bei der Vergütungsfrage seines Vorsitzenden außen vor
Der Betriebsrat hat bekanntermaßen bei vielen Dingen ein Mitspracherecht. Wie es sich mit dieser Mitbestimmung bei der Höhe der Festlegung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden verhält, wurde kürzlich vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) klargestellt. Ein Betriebsratsvorsitzender sollte vom Arbeitgeber um drei Entgeltstufen herabgruppiert werden. Dazu beantragte der Arbeitgeber die Zustimmung für eine Umgruppierung beim Betriebsratsgremium, das seine…