Keine Rechtsmissbräuchlichkeit: Mehrfache Befristungen als Krankheits- bzw. Elternzeitvertretung können zulässig sein
Regelmäßige Leser wissen, dass Befristungen von Arbeitsverträgen sehr oft unwirksam sind – vor allem, wenn sie mehrmals hintereinander denselben Arbeitnehmer betreffen. Wann Befristungen jedoch durchaus zulässig sind, zeigt der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG). Eine Arbeitnehmerin war seit September 2011 mehrmals befristet als Krankheits- bzw. Elternzeitvertretung beschäftigt worden. Insgesamt belief sich die Befristungsdauer auf…